Präsentation
Gründung
Das CCPD in Chiasso wurde auf der Grundlage des Abkommens zwischen der Schweizerischen
Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden gegründet.
Es setzt sich aus Beamten beiden Staaten zusammen und steht den zuständigen Behörden zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Das CCPD ist gemäss den nationalen Rechtsvorschriften und im Rahmen des Abkommens über die
Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden und des Abkommens über die Rückübernahme von
Personen mit unbefugtem Aufenthalt tätig.
Aufgaben
Das CCPD sorgt für den reibungslosen Ablauf der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und den Austausch
von Informationen in Polizei- und Zollangelegenheiten. Es gewährleistet die Koordination der gemeinsamen
Grenzüberwachung und andere Operationen, an denen die Dienststellen der Vertragsparteien beider
Staaten beteiligt sind. Es sorgt ferner für die Rückübernahme Drittstaatsangehöriger mit unbefugtem Aufenthalt.